ANFECHTUNG - Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss
Groß Gerungs: Bürgerliste GERMS bringt mit Unterstützung der FPÖ Anfechtung der Mandatsaufteilung zu Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss ein. Stein des Anstoßes ist das zur Anwendung gekommene, aber nicht in der NÖ GO 1973 vorgesehene, d’hondt’sche Verfahren, das der 68,11% starken ÖVP nach Ansicht der Bürgerliste GERMS gesetzeswidrig 100% der Mandate zuspricht.
Die Bürgerliste GERMS hat am Donnerstag mit Unterstützung der FPÖ fristgerecht eine Anfechtung der Mandatsaufteilung in Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss eingebracht. Gegenstand der Anfechtung ist das zur Anwendung gekommene d’hondt’sche Verfahren zur Ermittlung, welche Parteien Anspruch auf Mandate in diesen Gremien haben.
Die Bürgerliste GERMS zeigt in ihrer Anfechtung auf, dass abweichend von der bisherigen Praxis, in der Niederösterreichischen Gemeindeordnung von 1973 eine streng prozentuelle Aufteilung vorgesehen ist. Es heißt dort wörtlich “nach dem Verhältnis der Parteisummen” (§ 101 NÖ GO 1973). Das d’hondt’sche Verfahren findet hingegen in der gesamten NÖ GO 1973 mit keinem Wort Erwähnung und stünde auch in grobem Widerspruch zu dieser expliziten gesetzlichen Bedingung, weil bei d’Hondt größere Parteien systematisch bevorzugt werden (somit nicht im Verhältnis der Parteisummen).
So kommt die ÖVP bei 68,11% der Wählerstimmen auf 100% der Mandate in diesen Gremien, während ihr bei korrekter Ermittlung lediglich 3 Mandate (3,4 nach § 121 abgerundet) zustünden. Auf FPÖ und SPÖ entfiele dann jeweils ein Mandat, womit diesen auch der Vorsitz im Prüfungsausschuss zustünde.
Die systematisch Bevorzugung der großen Parteien druch d’Hondt ist wissenschaftlich ausführlich belegt. Folgedessen wird von der Bürgerliste GERMS auch beanstandet, dass durch diese Bevorzugung das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung und im Speziellen das Recht auf gleiches Gewicht aller Wählerstimmen verletzt würde. Somit wäre eine solche Regelung in jedem Fall vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben.
Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat das bereits erkannt und entsprechende Änderungen in Bayern veranlasst. Mittlerweile hat der Großteil aller deutschen Bundesländer das d’hondt’sche Verfahren durch gerechtere Methoden abgelöst.
Ein Schritt, der auch in Österreich längst überfällig ist und zu verschiedenen Gelegenheiten bereits andiskutiert wurde.
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